Feststellung, dass bei den neu gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrats Metzingen-Glems kein Hinderungsgrund nach § 29 Gemeindeordnung (GemO) vorliegt.
Feststellung, dass bei den neu gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrats Metzingen-Glems kein Hinderungsgrund nach § 29 Gemeindeordnung (GemO) vorliegt.